Was bei JardinSuisse Zürcher Oberland so läuft
Am 1. Juli 2016 ist eine für unsere Branche wichtige Änderung in der Klassifizierung von problematischen Holzabfällen
in Kraft getreten. Diese gelten nun nicht mehr als so genannte "andere kontrollpflichtige Abfälle", sondern neu als Sonderabfälle.
Wenn Sie problematische Holzabfälle in eine Entsorgungsanlage transportieren, gelten Sie als Abgeberbetrieb und müssen folgende Neuregelungen beachten: Abgeberbetriebe unterliegen einer Begleitscheinpflicht und einer Kennzeichnungspflicht von Verpackungen. Transporteure müssen den Begleitschein immer mit sich führen; auf dem Begleitschein muss das Entsorgungsunternehmen eingetragen sein und die Abfälle müssen vorschriftsgemäss gekennzeichnet sein.
Um Ärger bei Kontrollen oder gar Bussen zu vermeiden, ist es wichtig, sich an diese neuen Regelungen zu halten.
Detaillierte Informationen können Sie der angefügten Dokumentation entnehmen.
Download Merkblatt Sonderabfälle